Arbeitsamt & Recht

Eigenbemühungen fürs Arbeitsamt richtig nachweisen

Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss Bewerbungen dokumentieren. Welche Angaben die Agentur erwartet, wie du Sanktionen vermeidest und wie der Nachweis in Minuten fertig ist.

Wer Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld bezieht, schuldet der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter sogenannte Eigenbemühungen: den aktiven, nachweisbaren Versuch, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Das Prinzip ist fair — die Dokumentationspflicht wird trotzdem regelmäßig unterschätzt. Nicht die Bewerbungen sind das Problem, sondern der fehlende Papierkram. So machst du es richtig, ohne dass es Zeit frisst.

Wer muss was nachweisen?

Grundlage ist deine Eingliederungsvereinbarung (ALG I) bzw. dein Kooperationsplan (Bürgergeld). Dort steht schwarz auf weiß:

  • wie viele Bewerbungsbemühungen pro Monat erwartet werden,
  • welche Aktivitäten zählen (Bewerbungen, Initiativbewerbungen, Vermittlungsvorschläge, Messen, Beratungsgespräche),
  • wie und wann du sie nachweisen musst (oft zum Meldetermin, teils schriftlich vorab).

Lies dieses Dokument genau — es ist der Maßstab, an dem du gemessen wirst. Steht dort „fünf Bewerbungen monatlich, Nachweis zum Termin“, dann ist genau das geschuldet: nicht mehr, nicht weniger.

Welche Angaben der Nachweis braucht

Die Agentur will nachvollziehen können, dass die Bemühung echt war. Bewährt hat sich eine Tabelle mit diesen Spalten:

  • Datum der Bewerbung
  • Unternehmen mit Ort
  • Stelle/Position, auf die du dich beworben hast
  • Art der Bewerbung (online/Portal, E-Mail, schriftlich, initiativ, Vermittlungsvorschlag)
  • Stand/Ergebnis (offen, Absage, Einladung, Vorstellungsgespräch am …)

Dazu gehören als Belege in deinen eigenen Unterlagen: Eingangsbestätigungen, Absage-Mails, Einladungen. Du musst sie nicht immer vorlegen — aber wenn Zweifel aufkommen, entscheiden sie die Frage in Sekunden zu deinen Gunsten.

Sanktionen vermeiden: die drei typischen Fehler

  1. Sammeln statt dokumentieren. Wer erst am Abend vor dem Meldetermin rekonstruiert, was er vor sieben Wochen gemacht hat, produziert Lücken. Dokumentiere im Moment des Absendens — 30 Sekunden, fertig.
  2. Nur „echte“ Bewerbungen zählen. Vermittlungsvorschläge der Agentur haben Vorrang: Reagierst du auf einen Vorschlag nicht, wiegt das schwerer als eine fehlende freie Bewerbung. Jeden Vorschlag bearbeiten und die Reaktion notieren.
  3. Quantität ohne Substanz. Zehn identische Ein-Zeilen-Mails an zufällige Firmen fliegen auf und gelten im Zweifel nicht als ernsthafte Bemühung. Lieber die vereinbarte Zahl sauber erfüllen — wie eine gute Bewerbung aussieht, steht im Bewerbungs-Guide. Und Vorsicht: Auf Fake-Stellenanzeigen hereinzufallen kostet Zeit, die dir für echte Bemühungen fehlt.

Vorlage: so sieht ein sauberer Nachweis aus

Nachweis der Eigenbemühungen — Zeitraum 01.06.–30.06. Name, Kundennummer

DatumUnternehmenStelleArtStand
03.06.Muster GmbH, KölnIndustriekaufmannOnline-PortalAbsage 12.06.
10.06.Beispiel AG, BonnSachbearbeiter EinkaufE-Mailoffen, nachgefasst 24.06.
17.06.Handel24, KölnVertriebsassistenzVermittlungsvorschlagEinladung 28.06.

Ort, Datum, Unterschrift

Genau dieses Format erzeugt JobLead automatisch aus deinem Bewerbungs-Tracker — inklusive Zeitraum-Filter und Status in Amtsdeutsch. Du bewirbst dich, das Protokoll schreibt sich mit; auch das Nachfassen landet als Aktivität im Verlauf.

Häufige Fragen

Wie viele Bewerbungen muss ich pro Monat nachweisen?

Das legt deine Eingliederungsvereinbarung bzw. der Kooperationsplan individuell fest — üblich sind Größenordnungen von zwei bis zehn Bewerbungen pro Monat. Verbindlich ist, was in deinem Dokument steht; im Zweifel bei deiner Vermittlungsfachkraft nachfragen.

Zählen auch Online-Bewerbungen und Initiativbewerbungen?

Ja. Bewerbungen über Portale, per E-Mail und initiativ zählen genauso wie klassische Mappen. Auch dokumentierte Vermittlungsgespräche, Jobmessen-Besuche oder Vorstellungsgespräche gelten je nach Vereinbarung als Eigenbemühung.

Was passiert, wenn ich den Nachweis nicht erbringe?

Beim Arbeitslosengeld I droht eine Sperrzeit (in der Regel zunächst eine Woche), beim Bürgergeld eine Leistungsminderung. Entscheidend ist: Nicht die Bewerbungen fehlen meist, sondern die Dokumentation — genau das ist vermeidbar.

Muss ich Absagen vorlegen?

Verlangt werden in erster Linie deine Aktivitäten: wann, wo, worauf, über welchen Kanal. Absagen und Eingangsbestätigungen sind aber der beste Beleg — heb sie auf (ein E-Mail-Ordner „Bewerbungen“ reicht).

Nachweis auf Knopfdruck

JobLead protokolliert deine Bewerbungen im Bewerbungs-Tracker und exportiert den Eigenbemühungs-Nachweis als fertiges PDF — Zeitraum wählen, ausdrucken, abgeben.